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Steuerinformationen für November 2018

 

 

Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss. Ein Überblick zeigt, wer einen Anspruch hat und wie die Förderung funktioniert.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

  • Ein steuerrelevanter      Verlust aus einem Aktienverkauf      liegt auch dann vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen      Transaktionskosten nicht übersteigt. Damit hat der Bundesfinanzhof der      profiskalischen Sichtweise der Finanzverwaltung widersprochen.

 

  • Auch beim Wechsel der      Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums ist der volle Gewerbesteuerfreibetrag zu      gewähren. Eine zeitanteilige Zuordnung hat der Bundesfinanzhof abgelehnt.

 

  • Bei der Berechnung des      geldwerten Vorteils anlässlich einer Betriebsveranstaltung      teilt die Finanzverwaltung die Gesamtkosten durch die anwesenden      Teilnehmer. Das Finanzgericht Köln kann dies jedoch nicht nachvollziehen      und stellt bei dem Divisor auf die angemeldeten Teilnehmer ab, sodass sich      ein niedrigerer Betrag ergibt.

 

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2018. Viel Spaß beim Lesen!